DSGVO

Die DSGVO verfolgt zwei Ziele:

  1. Den Menschen davor zu schützen, dass ihm durch die Verarbeitung seiner Daten Schaden entsteht.
  2. Den freien Fluss personenbezogener Daten in der EU sicherstellen.

Um dieses Ziel zu gewährleisten definiert die DSGVO ein Gerüst aus Grundsätzen der Datenverarbeitung. Diese Grundsätze werden konkretisiert als Rechte betroffener Personen und Anforderungen, die derjenige zu erfüllen hat, der die Daten verarbeitet. Diese Anforderungen können inhaltlich, organisatorisch und technisch sein.

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Grundsatz 1: Rechtmäßigkeit

Der Datenschutz basiert auf dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung. D. h. jeder Mensch muss selbst entscheiden können, was ein Anderer über ihn wissen darf und wie der Andere dieses Wissen nutzen darf. Daher legt Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union fest, dass „jeder Mensch das Recht auf den Schutz sie betreffender Daten hat. Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.“

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